Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Planstatus · Fassung 1.0 vom 12.09.2026
Planstatus richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil jedes Vertrags:
AV-Vertrag als PDF AGB als PDF1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes „Planstatus" unter plan-status.com, betrieben von der NEED immersive reality GmbH, Joanneumring 7/7, 8010 Graz, FN 623827 v, Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz („Betreiber").
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG und § 1 UGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Mit dem Anlegen eines Kontos oder einer Testumgebung erklärt der Kunde, dass er den Dienst für sein Unternehmen nutzt, und macht die dazu abgefragten Angaben (Firma oder Kanzlei, Geschäftsadresse, gegebenenfalls UID) richtig und vollständig. Der Betreiber darf auf diese Angaben vertrauen. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, kann der Betreiber den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Anmeldung des Kunden per E-Mail bestätigt oder das Konto freischaltet. Mit der Bestätigung erhält der Kunde diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung als speicherbare Datei. Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung dient der Information, im Zweifel gilt der deutsche Wortlaut.
2. Gegenstand der Leistung
Planstatus ist ein Auskunftsdienst. Er zeigt zu einem Code, der auf einem Plan aufgedruckt ist, an, welcher Planstand nach den Eintragungen der planausgebenden Stelle als aktuell hinterlegt ist.
Planstatus ist ausdrücklich nicht: keine Planfreigabe und keine Genehmigung; keine Prüfung des Planinhalts auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ausführungsreife; kein Ersatz für die vertraglichen oder gesetzlichen Prüf- und Sorgfaltspflichten desjenigen, der einen Plan verwendet; kein Dokumentenmanagement- und kein Archivsystem.
Planzeichnungen werden nicht hochgeladen und nicht gespeichert. Gespeichert werden ausschließlich Angaben zum Plan (insbesondere Projektname, Plannummer, Titel, Maßstab, Blattgröße, Freigabedatum, Status, Änderungstext) sowie die vergebenen Codes.
Der Betreiber prüft die vom Kunden eingetragenen Angaben nicht und kann sie nicht prüfen. Die Auskunft gibt ausschließlich wieder, was eingetragen wurde.
Die zu einem Code hinterlegten Angaben sind für jede Person abrufbar, die den Code scannt oder kennt. Der Kunde trägt keine Angaben ein, die nicht öffentlich zugänglich sein dürfen.
Der Betreiber darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange die Auskunft zu vergebenen Codes (Punkte 7.3 und 8) erhalten bleibt und der Leistungskern nach Punkt 2.1 nicht eingeschränkt wird.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde trägt die Planstände vollständig, richtig und unverzüglich ein. Eine Auskunft kann nur so richtig sein wie die ihr zugrunde liegende Eintragung.
Wird ein Plan überholt, trägt der Kunde den neuen Stand ein, bevor oder sobald der überholte Plan weiter in Verkehr ist. Unterbleibt das, weist Planstatus den überholten Plan als aktuell aus. Das liegt allein in der Sphäre des Kunden.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingetragenen Angaben verantwortlich; die Punkte 4.4 bis 4.6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelten.
Zugangsdaten und Projekt-Token sind vertraulich zu halten. Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden oder seiner Benutzer vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten, etwa weil er auf einer Sicherheitslücke beim Betreiber beruht. Der Kunde meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
Beendet der Kunde die Nutzung, entfernt er die aufgedruckten Codes von weiter in Verkehr befindlichen Plänen oder kennzeichnet sie als ungültig, soweit er die Pläne noch beeinflussen kann.
Der Kunde führt unabhängig von Planstatus eigene Aufzeichnungen über seine Planstände (Planliste) und nutzt den Datenexport nach Punkt 8.2 in angemessenen Abständen. Planstatus ersetzt diese Aufzeichnungen nicht.
4. Verfügbarkeit
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Der Betreiber bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, kann ihn aber nicht gewährleisten.
Bleibt eine Auskunft aus oder wirkt sie unplausibel, ist der betroffene Plan als ungeprüft zu behandeln. Der Kunde weist seine Mitarbeiter und die Empfänger seiner Pläne darauf hin.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
Steht der Dienst aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten hat, länger als 24 Stunden am Stück nicht zur Verfügung, mindert sich das Entgelt für den betroffenen Monat anteilig für die Dauer des Ausfalls. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wegen Ausfallzeiten bestehen nicht. Punkt 6 bleibt unberührt.
5. Entgelt
Für Verträge, die bis 31.12.2026 geschlossen werden, beträgt das Entgelt 3,99 EUR netto je Benutzer und Monat für die gesamte Vertragsdauer, vorbehaltlich Punkt 5.6. Für Verträge, die ab 1.1.2027 geschlossen werden, beträgt es 4,99 EUR netto je Benutzer und Monat.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
Das Scannen eines Codes und der Abruf einer Auskunft sind unentgeltlich und setzen kein Konto voraus.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB, den Pauschalbetrag nach § 458 UGB und die notwendigen Betreibungskosten nach § 1333 Abs 2 ABGB. Ist der Kunde nach Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen weiter im Verzug, kann der Betreiber das Anlegen neuer Pläne und Planstände sperren. Vergebene Codes antworten weiterhin (Punkt 8).
Der Kunde kann gegen Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Betreiber kann das Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Beginn eines Kalendermonats ändern, höchstens einmal je Kalenderjahr. Er teilt die Änderung per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; bis dahin gilt das bisherige Entgelt.
Der Kunde stimmt zu, Rechnungen elektronisch (per E-Mail oder im Konto) zu erhalten. Für Leistungen nach Aufwand gilt ein Stundensatz von 120 EUR netto.
6. Haftung
Der Betreiber haftet dem Kunden für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schadenersatz wegen Mängeln, Verletzung vorvertraglicher Pflichten und Delikt – nur, wenn er oder Personen, für die er nach § 1313a ABGB einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst insbesondere Schäden aus einem Ausfall oder einer Störung des Dienstes, aus einer unrichtigen, verspäteten oder unterbliebenen Auskunft zu einem Code sowie aus dem Verlust oder der Veränderung gespeicherter Angaben. Das Entgelt ist im Hinblick auf diese Regelung kalkuliert.
Der Ausschluss nach Punkt 6.2 gilt nicht für Schäden an der Person. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Der Betreiber schuldet die Wiedergabe der Eintragungen, nicht deren Richtigkeit (Punkt 2.4). Er haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass (a) der Kunde oder seine Benutzer Planstände unrichtig, unvollständig oder verspätet eingetragen haben, (b) ein Plan trotz fehlender, unplausibler oder negativer Auskunft verwendet wurde (Punkt 4.2), (c) eine Auskunft entgegen Punkt 2.2 als Planfreigabe oder inhaltliche Prüfung verstanden wurde oder (d) Codes aus der Testumgebung entgegen Punkt 9.3 verwendet wurden. Diese Umstände liegen außerhalb der Leistung des Betreibers.
Wird der Betreiber von einem Dritten – etwa dem Empfänger eines Plans – wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einem Umstand nach Punkt 6.4 beruht, hält der Kunde den Betreiber schad- und klaglos und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Betreiber den Schaden selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig mitverursacht hat.
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Betreiber verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Das gilt nicht bei Vorsatz.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann ihn jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen, über das Konto oder per E-Mail. Der Betreiber kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse kündigen. Bereits bezahltes Entgelt für den laufenden Monat wird nicht erstattet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde (a) trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen mit dem Entgelt in Verzug ist, (b) Codes aus der Testumgebung entgegen Punkt 9.3 verwendet, (c) den Dienst rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt oder (d) unrichtige Angaben nach Punkt 1.2 gemacht hat.
Mit Vertragsende wird das Anlegen neuer Pläne und Planstände gesperrt. Vergebene Codes beantworten Anfragen weiterhin nach Maßgabe von Punkt 8 und Punkt 10.2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
8. Fortbestand der Codes, Datenexport, Betriebseinstellung
Der Betreiber vergibt einen Code nur einmal und löscht hinterlegte Planstände nicht, solange er den Dienst betreibt – auch nach Ende des Vertrags mit dem Kunden. Nach Vertragsende werden personenbezogene Angaben nach Punkt 10.2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung entfernt; der Code antwortet dann mit den verbleibenden Angaben. Eine bestimmte Betriebsdauer, eine bestimmte Verfügbarkeit (Punkt 4) oder eine Garantie im Sinn des § 880a ABGB werden nicht zugesagt. Punkt 6 gilt auch für die Pflichten nach diesem Punkt 8.
Der Kunde kann jederzeit einen Export der Daten seines Kontos verlangen. Dieser umfasst einen Datenbankabzug sowie einen statischen HTML-Export, in dem jeder vergebene Code als eigenständige Seite vorliegt und der ohne Datenbank und ohne serverseitige Programmausführung auf einem beliebigen Webserver betrieben werden kann.
Stellt der Betreiber den Dienst ein, kündigt er dies mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten an und stellt jedem Kunden den Export nach Punkt 8.2 zur Verfügung.
Der Betreiber kann den Vertrag samt Dienst auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Pflichten nach diesem Punkt 8 übernimmt. Er kündigt die Übertragung mindestens zwei Monate vorher per E-Mail an; der Kunde kann bis zum Übergang kündigen.
9. Testumgebung
Die kostenlose Testumgebung dient ausschließlich der Erprobung. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
Der Inhalt einer Testumgebung wird sieben Tage nach ihrer Erstellung gelöscht. Die dabei erzeugten Codes bleiben bestehen und weisen bei einem Abruf dauerhaft darauf hin, dass es sich um einen Testcode handelt.
In der Testumgebung dürfen keine echten Plandaten und keine personenbezogenen Daten eingetragen werden. Erzeugte Testcodes dürfen nicht auf Plänen verwendet werden, die in Verkehr gebracht werden. Jedes in der Testumgebung erzeugte QR-Bild trägt einen entsprechenden Hinweis im Bild selbst. Verstößt der Kunde dagegen, kann der Betreiber die Testumgebung sofort sperren; Punkt 6.5 gilt.
Für die Testumgebung gelten diese Bedingungen sinngemäß, insbesondere die Punkte 1.2, 3 und 6. Das Anlegen einer Testumgebung setzt die Annahme dieser Bedingungen und die Erklärung nach Punkt 1.2 voraus.
10. Datenschutz
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil jedes Vertrags. Er ist unter plan-status.com/agb abrufbar.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter plan-status.com/datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, eine technische Weiterentwicklung des Dienstes, neue oder geänderte Funktionen oder die Schließung einer Regelungslücke – und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Entgelt nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Das Entgelt (Punkt 5.6) und der Leistungskern (Punkte 2.1, 7.3 und 8) können auf diesem Weg nicht geändert werden. Der Betreiber teilt Änderungen mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mit, hebt die geänderten Bestimmungen hervor und weist auf die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten per E-Mail oder über das Konto, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen. Alle anderen Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Betreibers in Graz ausschließlich zuständig. Der Betreiber kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Erklärungen des Betreibers ergehen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse; der Kunde hält sie aktuell. Erklärungen des Kunden können per E-Mail an office@xr-need.com oder über das Konto abgegeben werden.
Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Betreibers übertragen.
Fassung 1.0 vom 12.09.2026. Frühere Fassungen auf Anfrage.